Zugangsregeln für Besucher und Begleitpersonen

Seit 22. November 2021 gilt die 2G+ Regel für Besucher.

Es ist ein Besucher pro Tag für stationäre Patienten erlaubt (bei begleiteten Patienten gilt die Begleitperson bereits als dieser eine Besucher!). Die Besuchszeiten sind von 13 Uhr bis 19 Uhr. Für alle Besucher gilt FFP2-Masken-Pflicht. Sie können gerne eine eigene Maske mitbringen oder für einen geringen Betrag eine Maske am Empfang erwerben.
 
Ausnahmen gelten für Begleitpersonen in bestimmten Bereichen: In der Pädiatrie/Kinderchirurgie, in der Geburtshilfe, bei med. Notwendigkeit und im Rahmen der Sterbebegleitung ermöglichen wir eine Patientenbegleitung durch nicht Immunisierte (3G!).
  • Stationärer Bereich der Pädiatrie und der Kinderchirurgie: Minderjährige Patienten mit Begleitung durch die/den Erziehungsberechtigte/n können keinen zusätzlichen Besuch erhalten. Minderjährige Patienten ohne Begleitperson können stattdessen zwischen 13 Uhr und 19 Uhr von einem Erziehungsberechtigten Besuch erhalten. Dieser muss nicht immunisiert sein. Für die Station Däumlinge (Kinderintensiv) gelten spezielle Regelungen.
  • Stationärer Bereich der Geburtshilfe: Die gebärende Frau darf in den Kreißsaal eine nicht immunisierte Person als Begleitperson mitnehmen (z.B. werdender Vater, Lebenspartner/-in). Auf der Mutter und Kind Station kann diese Begleitperson während des Aufenthalts im Haus sein. Begleitete Mütter können dann jedoch keinen zusätzlichen Besuch erhalten. Patientinnen ohne Begleitperson können zwischen 13 Uhr und 19 Uhr von einer immunisierten Person Besuch erhalten.
  • Ambulante Patienten aller Bereiche können generell keinen Besuch erhalten. Minderjährige können bei ambulanten Terminen von einem Elternteil begleitet werden. Die Mitnahme eines Geschwisterkindes ist nicht möglich. Auch können wir keine Geschwisterkinder für Sie betreuen.

Diese Regeln dienen zum Schutz Ihrer Lieben, Ihrem Schutz und nicht zuletzt auch dem unserer Mitarbeiter.

Herzlichen Dank für die Beachtung!

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